'Nichtchristliche' Begründung der Würde des Menschen

Es klingt nach einer berechtigten Frage. Allerdings verblüfft der bedeutungsvoll in Gedankenstriche gesetzte nämlich-Satz. Hat er die "Freiheit ..." überhaupt gelesen? Steht da wirklich was von "Glaubensnormen" drin? Läßt sich eine der wichtigsten Schriften des abendländischen Selbstverständnisses so gründlich mißverstehen?

Was Christen mit Bezug auf unser Thema aus der "Freiheit eines Christenmenschen" herauslesen, ist, daß der Mensch nicht aus eigener Kraft, sondern durch die Gnade Gottes und den Glauben seine Würde erhält und daß er - im Wissenschaftssprech ausgedrückt - relationales Wesen ist. Man kann, geringfügig verständlicher auch Verantwortungswesen sagen. Was sein Handeln bestimmen soll, sind gerade nicht die "Glaubensnormen" sondern die Verantwortung gegen Gott und Mitmenschen. Die Würde/Freiheit des Menschen wird (von Gott) verliehen und ist nicht selbst verdient. Sie wird nicht mir allein verliehen, sondern jedem Gotteskind. Meine Freiheit ist begrenzt durch die Würde, das Recht des jeweils Anderen, Gottes und meiner Mitmenschen. Steht übrigens dem Sinne nach in Artikel 2 des Grundgesetzes.

Ob die Relationalität des Menschen, seine mitmenschliche Verpflichtung, seine personale Verantwortung, die im Physischen (Geburt, Erbe) wie im Psychischen (Erziehung, Tradition, Kultur) kaum zu bestreiten sind, auf Gott (Theisten) oder auf Agott (Atheisten) zurückgeführt wird, ist vergleichsweise egal.

Wie begründet "Nichtchristenmensch" die Würde des Menschen?

Markl sagt in seiner erwähnten Rede:
"Denn wo ein jeder Mensch im eigenen Innersten berührt ist, da ist er letztlich selbst für seine Gewissensentscheidungen verantwortlich, solange wir in einer Gesellschaft leben, die darauf begründet ist, in der Gewissensfreiheit jedes Einzelnen den Kern der Würde jedes Menschen zu achten."
Wer wollte ihm da widersprechen? Eine Tautologie kann nicht falsch sein. Leider führt sie aber auch nicht weiter. Sie kreist in sich selbst, wie es der so definierte freie Mensch tut. Mitmensch kommt nur in der abstrakten Form 'einer Gesellschaft' vor.

Die Begründung von Würde hat Folgen, die wir hier an zwei Beispielen aufklären wollen.

Problemfall: Recht der Mutter - Ungeborenes Leben

Es mag schon zutreffen, dass Eltern keinen Rechtsanspruch auf ein gesundes Kind haben - allerdings sehr wohl ein Menschenrecht, danach zu streben! Aber ebensowenig gibt es wohl einen Rechtsanspruch einer Gesellschaft auf Zeugung und Geburt von Behinderten zum Ausweis ihrer moralischen Prinzipien! Ich will auch nicht verhehlen, wie irreführend mir in diesem Zusammenhang der Vergleich mit den mörderischen "rassenhygienischen" Zwangsmaßnahmen der Nazis erscheint. Wer den moralischen und rechtlichen Unterschied zwischen der Nichtannahme eines Embryos oder Fötus in eigener, gewiss nicht leichter Verantwortung der Eltern, und der zwangsweisen Ermordung behinderter Kinder oder Erwachsener im suggerierten Volksinteresse nicht erkennen will, könnte am Ende gerade dem Andenken an die Opfer des Nazi-Staatsterrors am wenigsten gerecht werden.
Ende des Zitats.

Wir wollen hier nicht die gesamte Argumentation diskutieren. Aber in diesem Text fällt eine entscheidende Auslassung auf: Die Würde des oder der Betroffenen, des Ungeborenen. Das hat, anders als die entscheidungsberechtigte Mutter, keine Stimme und es geht für das Ungeborene um Leben oder Tod. Ihm Gehör zu verschaffen hat überhaupt nichts mit Moral und nichts mit 'vermeintlichen Gemeinschaftsinteressen' zu tun. Es hat zu zuallererst zu tun mit der Verantwortung der Eltern vor Gott und dem wachsenden Mitmensch, mit der Würde der Eltern wie der des Kindes, ganz im Sinne des Grundgesetzes.
Es ist wahr, daß die Entscheidung für betroffene Eltern, Ärzte und Berater dadurch noch viel schwieriger wird. Aber das kann kein Argument für die Mißachtung der Rechte des Ungeborenen sein.

Problemfall: Sterbehilfe

Wie sehr eine individualistisch verstandene Freiheit die Freiheit anderer Menschen bedroht, beweisen gerade unsere holländischen Nachbarn. Man lese dazu das folgende Zitat.

Erfahrungsbericht

So wird es weit überwiegend auch von den ärztlichen Standesorganisationen in Deutschland gesehen. Die meisten deutschen Ärzte sind Gegner der aktiven Sterbehilfe. Hauptsächlich weil das Missbrauchsrisiko nicht zu kalkulieren ist, wohl auch weil das, "was sich da auftut für eine Gewöhnung an den Gedanken und die Praxis des Tötens ... unabsehbar (ist)", wie der jüdische Moralphilosoph Hans Jonas schrieb. [...]

Insgesamt war laut "Remmelink Report" in fast 20 000 von 130 000 Todesfällen der Tod nicht auf natürliche Weise eingetreten, sondem durch "medizinische Entscheidungen" herbeigeführt worden. Neuere Zahlen sind nicht verfügbar. Aber weil immer weniger Euthanasieärzte in Holland ihrer Meldepflicht nachkommen und weil der Staat die Kontrolle eingestellt hat, werden sie nicht gesunken sein. [...]

Der Rechtsstaat konnte sich aus dem Grenzbereich zwischen Leben und Tod leichtfüßig zurückziehen, weil es in Holland - eine qualifizierte Minderheit der Ärzte ausgenommen - nur wenig Widerstand gegen die Euthanasie gibt. Vor allem junge Leute leben in der Zwangsvorstellung, sie könnten in ihrer letzten Lebensphase an einen seelenlosen Apparat angeschlossen werden, der sie zu einem willenlosen Klumpen komatöser Biomasse herabwürdigt.

Die Alten wägen ab. Bei Umfragen unter Krebspatienten, die nicht mehr so weit vom Tod entfernt sind, hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin fast gar keine Befürworter gefunden. Todgeweihte, die von qualifizierten Schmerztherapeuten betreut werden, reklamieren viel seltener für sich das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Sie haben erfahren, dass es durchaus Alternativen gibt.

"Die meisten Menschen wollen in der letzten Phase ihres Lebens keinen schnellen Tod", sagt Fuat Oduncu, "sie wollen nicht leiden, aber sie wollen auch nicht sterben." Es gebe nur wenige Krebsfälle, bei denen man die Schmerzen nicht mit Medikamenten auf ein erträgliches Maß reduzieren könne. Doch nur jeder zehnte Krebspatient bekommt die Dosis, die er braucht. [...]

Der allgemeine Trend geht aber zum "sozialverträglichen Frühableben", wie es Karsten Vilmar, der ehemalige Präsident der Bundesärztekammer, ironisch genannt hat. Der holländische Generationenvertrag ist ebenso zerrüttet wie der deutsche. Im letzten Lebensjahr fallen auch in Holland etwa 30 Prozent der Kosten an, die ein Mensch in seinem Leben für die Gesundheit aufwenden muss. Die bröckelnden Sozialsysteme wären leicht zu sanieren, wenn man die Euthanasiebestimmungen den Bedürfnissen der Solidargemeinschaft anpassen würde. Und das ist mehr als eine abstrakte Idee.

Weil die großen Kirchen am lautesten Front gegen die Euthanasie machen, hält sich das Vorurteil, der Widerstand sei hauptsächlich eine Ranküne von reaktionären Pfaffen. Tatsächlich haben seinerzeit außer Christdemokraten und Klerikalen in der Zweiten Kammer des Parlaments auch die Sozialisten gegen die Freigabe der aktiven Sterbehilfe gestimmt. Nicht, weil sie sie für nicht gottgefällig halten, sondem weil sie fürchten, dass der schöne Tod, wie Euthanasie in der Übersetzung heißt, zur bösen Pflicht werden könnte.

Die meisten Euthanasiegegner sind nicht prinzipiell gegen die Sterbehilfe, sie wollen aber nicht, dass die Lebenserwartung der Menschen künftig von den Versicherungsmathematikern bestimmt wird.

 
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© Pfarramt Ahrenshagen, 15.07.2004
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