Was soll auf dieser Seite passieren? Es soll eine moderne Begründung von Menschenwürde, die wir hier mal die individualistische nennen wollen, kritisiert werden. Als Beleg nehmen wir die Rede eines der führenden Wissenschaftler des Landes, Prof. Hubert Markl, seinerzeitiger Präsident der Max-Planck-Gesellschaft. Die Rede wurde gehalten auf einer Festversammlung seiner Gesellschaft am 22. Juni 2001. Der Text ist unter www.helmut-hille.de/markl.html zugänglich. Wie es mit Festreden so geht, wird manches dort zugespitzt, was der Autor selbst differenzierter sehen mag. Wir diskutieren den vorliegenden Text, nicht die Ansichten des Autors.
Die Probleme der Pränatal-Analytik mit ihren Folgeentscheidungen und der Sterbehilfe sind hier nur zum Beleg herangezogen. Weder Festreden noch Webseiten sind der rechte Ort, diese Fragen abschließend zu lösen.
Das Zitat:
Ich kann nicht umhin, mich in diesem Zusammenhang nicht nur zur "Freiheit eines Christenmenschen" - nämlich seinen Glaubensnormen entsprechend zu leben - sondern auch zur "Freiheit eines Nichtchristenmenschen" zu bekennen, denn wenn es um bioethische Entscheidungen geht, die insbesondere Beginn und Ende des Menschenlebens betreffen, dann muss der Gewissens- und Handlungsfreiheit des einzelnen selbst betroffenen Menschen - ob Christ oder nicht - in einer freien Gesellschaft ein hoher Rang eingeräumt bleiben.
Ende des Zitats.
Es klingt nach einer berechtigten Frage. Allerdings verblüfft der bedeutungsvoll in Gedankenstriche gesetzte nämlich-Satz. Hat er die "Freiheit ..." überhaupt gelesen? Steht da wirklich was von "Glaubensnormen" drin? Läßt sich eine der wichtigsten Schriften des abendländischen Selbstverständnisses so gründlich mißverstehen?
Was Christen mit Bezug auf unser Thema aus der "Freiheit eines Christenmenschen" herauslesen, ist, daß der Mensch nicht aus eigener Kraft, sondern durch die Gnade Gottes und den Glauben seine Würde erhält und daß er - im Wissenschaftssprech ausgedrückt - relationales Wesen ist. Man kann, geringfügig verständlicher auch Verantwortungswesen sagen. Was sein Handeln bestimmen soll, sind gerade nicht die "Glaubensnormen" sondern die Verantwortung gegen Gott und Mitmenschen. Die Würde/Freiheit des Menschen wird (von Gott) verliehen und ist nicht selbst verdient. Sie wird nicht mir allein verliehen, sondern jedem Gotteskind. Meine Freiheit ist begrenzt durch die Würde, das Recht des jeweils Anderen, Gottes und meiner Mitmenschen. Steht übrigens dem Sinne nach in Artikel 2 des Grundgesetzes.
Ob die Relationalität des Menschen, seine mitmenschliche Verpflichtung, seine personale Verantwortung, die im Physischen (Geburt, Erbe) wie im Psychischen (Erziehung, Tradition, Kultur) kaum zu bestreiten sind, auf Gott (Theisten) oder auf Agott (Atheisten) zurückgeführt wird, ist vergleichsweise egal.
Ein früher Begründer war Giovanni Pico della Mirandola, (1463-1494), Neuplatoniker, der einer umfassenden Wissenschaftsübersicht eine Betrachtung De dignitate hominis voranstellte, in der es hieß:
"Der Mensch ist das einzige Wesen, das nicht nach einem Typus erschaffen ist, weshalb er die Freiheit besitzt, sich selbst zu vollenden."
Da haben wir erstmals dieses "sich selbst"! Das war nicht sehr christlich gedacht. Deshalb wurde Pico später wieder zum Christentum bekehrt und sah, soweit wir wissen, seinen Irrtum ein.
Markl sagt in seiner erwähnten Rede:
"Denn wo ein jeder Mensch im eigenen Innersten berührt ist, da ist er letztlich selbst für seine Gewissensentscheidungen verantwortlich, solange wir in einer Gesellschaft leben, die darauf begründet ist, in der Gewissensfreiheit jedes Einzelnen den Kern der Würde jedes Menschen zu achten."
Wer wollte ihm da widersprechen? Eine Tautologie kann nicht falsch sein. Leider führt sie aber auch nicht weiter. Sie kreist in sich selbst, wie es der so definierte freie Mensch tut. Mitmensch kommt nur in der abstrakten Form 'einer Gesellschaft' vor.
Die Begründung von Würde hat Folgen, die wir hier an zwei Beispielen aufklären wollen.
Hier ist zunächst ein längeres Zitat erforderlich:
Damit (es geht um den hohen Rang der gewissen- und Handlungsfreiheit, vgl. oberes Zitat) ist nicht nur die Freiheit von Eltern, insbesondere von Müttern gemeint, sich, wenn Präimplantations- oder Pränataldiagnostik schwere Entwicklungsstörungen einer Leibesfrucht erwarten lässt, nach ärztlicher Beratung für oder gegen deren Austragen zu entscheiden. Mich schrecken dabei sozialethische Argumente der Art, es könnte die Stimmung in der Bevölkerung für oder gegen Behinderte beeinflussen, wenn es Müttern frei überlassen wird, solche schweren Entscheidungen zu treffen. Nicht nur deshalb, weil sich hier andere anmaßen, nach ihrem Gutdünken anstelle der Eltern und vor allem der Mütter zu entscheiden. Dabei wird nämlich verkannt, dass die allermeisten Behinderungen sowieso nicht angeboren sind und dass selbst von den angeborenen Fällen auch künftig sehr viele keineswegs früh erkannt werden können. An Behinderten wird es der Gesellschaft also bestimmt nicht mangeln.
Mich schreckt am meisten der Geist erbarmungsloser Moral und zugleich des rechtlichen Zwanges auf betroffene Einzelne im Dienste vermeintlicher Gemeinschaftsinteressen. So als gehörten eine Frau und ihr Reproduktionsverhalten und sogar die dabei instrumentalisierten Behinderten zu allererst einmal dem Staat, der dieser Frau in von Mehrheitsmeinung abhängigen Grenzen Freiheiten hinsichtlich ihres ureigensten Menschenrechts, nämlich der Entscheidung über die eigene Fortpflanzung, einräumt oder versagt, und sie gegebenenfalls dazu zwingt, ein schwerst behindertes Kind sozusagen als Exempel für andere auszutragen und aufzuziehen. Je älter ich werde, umso falscher finde ich es nämlich, wenn alte Männer - wie ich - junge Männer gegen ihren Willen für den Krieg und junge Frauen gegen ihren Willen zur Fortpflanzung verpflichten wollen.
Es mag schon zutreffen, dass Eltern keinen Rechtsanspruch auf ein gesundes Kind haben - allerdings sehr wohl ein Menschenrecht, danach zu streben! Aber ebensowenig gibt es wohl einen Rechtsanspruch einer Gesellschaft auf Zeugung und Geburt von Behinderten zum Ausweis ihrer moralischen Prinzipien! Ich will auch nicht verhehlen, wie irreführend mir in diesem Zusammenhang der Vergleich mit den mörderischen "rassenhygienischen" Zwangsmaßnahmen der Nazis erscheint. Wer den moralischen und rechtlichen Unterschied zwischen der Nichtannahme eines Embryos oder Fötus in eigener, gewiss nicht leichter Verantwortung der Eltern, und der zwangsweisen Ermordung behinderter Kinder oder Erwachsener im suggerierten Volksinteresse nicht erkennen will, könnte am Ende gerade dem Andenken an die Opfer des Nazi-Staatsterrors am wenigsten gerecht werden.
Ende des Zitats.
Wir wollen hier nicht die gesamte Argumentation diskutieren. Aber in diesem Text fällt eine entscheidende Auslassung auf: Die Würde des oder der Betroffenen, des Ungeborenen. Das hat, anders als die entscheidungsberechtigte Mutter, keine Stimme und es geht für das Ungeborene um Leben oder Tod. Ihm Gehör zu verschaffen hat überhaupt nichts mit Moral und nichts mit 'vermeintlichen Gemeinschaftsinteressen' zu tun. Es hat zu zuallererst zu tun mit der Verantwortung der Eltern vor Gott und dem wachsenden Mitmensch, mit der Würde der Eltern wie der des Kindes, ganz im Sinne des Grundgesetzes.
Es ist wahr, daß die Entscheidung für betroffene Eltern, Ärzte und Berater dadurch noch viel schwieriger wird. Aber das kann kein Argument für die Mißachtung der Rechte des Ungeborenen sein.
Anderes Problem, neues Zitat aus der oben erwähnten Rede:
"Nichts anderes gilt im übrigen für die in freier Entscheidung erwünschte Sterbehilfe: Nur wer sich nicht als freier, selbstentscheidungsberechtigter Staatsbürger, sondern als lebens- und bis zum Ende tributpflichtiges Staatseigentum begreift, kann akzeptieren, dass eine Mehrheit sich anmaßt, diese persönlichste aller Lebensentscheidungen staatlich zulassungspflichtig zu machen. Ich jedenfalls bekunde offen meinen Respekt vor dem niederländischen Parlament, das den hohen Wert der Freiheit des Menschen, über sich selbst zu entscheiden, recht eigentlich also seiner Menschenwürde, trotz aller Anfeindungen, mutig anerkannt hat."
Einen so "gehobenen" Text darf man wohl genau lesen:
Wie sehr eine individualistisch verstandene Freiheit die Freiheit anderer Menschen bedroht, beweisen gerade unsere holländischen Nachbarn. Man lese dazu das folgende Zitat.
Auszüge aus: Der Spiegel, Nr. 30 vom 19.07.04, Seiten 86 ff
Die Sache dulde keinen Aufschub, sagte der junge Mann im Behandlungszimmer. Flüge und Quartier für die Sommerferien seien fest gebucht. Da lasse sich nichts verschieben. Der Doktor solle bitte dafür sorgen, dass der krebskranke Vater den Urlaub nicht durchkreuzen könne. Es gehe ja sowieso zu Ende mit ihm.
Hausarzt Jacobus Klopp* tat, was er für seine Pflicht hielt. Er verordnete eine hohe Dosis Morphium, von der er annahm, dass sie den alten Herrn töten würde. Doch der Opa dachte nicht daran, sich zu verabschieden. Als der Doktor zurückkam, um den Tod festzustellen, saß er fröhlich auf der Bettkante. Seit Wochen war er zum ersten Mal wieder gut drauf. Denn er hatte endlich so viel Morphium bekommen, wie er brauchte, um seine Schmerzen zu ertragen.
Der Rotterdamer Arzt Karel Gunning, der die Geschichte für das Fachblatt "Der Internist" niederschrieb, fand den Tatbestand nicht ungewöhnlich. Er sagt, er sei nur von der anekdotischen Leichtigkeit überrascht gewesen, mit der der Kollege die Story erzählte. "Als ob es völlig normal sei, einen Patienten zu töten, um der Familie einen Gefallen zu tun."
Normal ist es nicht. Aber in Holland passiert es öfter, als es eine Kulturnation ziert. Nach einer Studie der niederländischen Regierung töten Ärzte in 38 Prozent der Fälle auch deshalb, weil "die Nächsten es nicht mehr ertragen" können.
Ihr mutiger Einsatz für das Recht von Todkranken auf einen würdigen Tod hat den Niederländern weltweit viel Beifall eingetragen - und das Vorurteil genährt, das charmante kleine Volk der Kaufleute und Deichbauer zeige seinen Nachbarn wieder mal den Weg in eine liberalere Welt. Was gern übersehen wird: Die Gewissheit, auf Wunsch schmerzlos und in Frieden sterben zu können, bezahlen die Holländer mit dem Risiko, gegebenenfalls ungefragt von einem Arzt umgebracht zu werden.
Die niederländischen Ärzte haben mehrheitlich ihren Thomas Morus nicht ordentlich gelesen. Das höchste Glück eines Todkranken, so schrieb Morus in seiner "Utopia", sei die "Erlösung, ohne vom Tod etwas zu merken". Holländer werden unter Umständen auch erlöst, wenn sie gar nicht erlöst werden wollen. Sie wollten die totale Autonomie des Individuums bis in den Tod. Doch so fremdbestimmt wie heute waren sie noch nie. Deshalb tragen viele eine "Credo Card" in der Brieftasche, auf der ihr Lebenswunsch eingestanzt ist, oder schlicht einen Zettel mit der Bitte: "Maak mij niet dood, Dokter." [...]
Obwohl die Praxis des holländischen Euthanasie-Modells abschreckend wirkt, hat es im Europarat viele Befürworter. Der sozialistische britische Abgeordnete Kevin McNamara hält dagegen, die Legalisierung des Tötens sei unvereinbar mit der Europäischen Konvention für Menschenrechte. Passive Sterbehilfe sei im Allgemeinen in ganz Europa erlaubt, wenn sie mit dem Einverständnis des Patienten erfolgt. Dazu brauche man kein Euthanasiegesetz.
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* Name geändert
So wird es weit überwiegend auch von den ärztlichen Standesorganisationen in Deutschland gesehen. Die meisten deutschen Ärzte sind Gegner der aktiven Sterbehilfe. Hauptsächlich weil das Missbrauchsrisiko nicht zu kalkulieren ist, wohl auch weil das, "was sich da auftut für eine Gewöhnung an den Gedanken und die Praxis des Tötens ... unabsehbar (ist)", wie der jüdische Moralphilosoph Hans Jonas schrieb. [...]
Insgesamt war laut "Remmelink Report" in fast 20 000 von 130 000 Todesfällen der Tod nicht auf natürliche Weise eingetreten, sondem durch "medizinische Entscheidungen" herbeigeführt worden. Neuere Zahlen sind nicht verfügbar. Aber weil immer weniger Euthanasieärzte in Holland ihrer Meldepflicht nachkommen und weil der Staat die Kontrolle eingestellt hat, werden sie nicht gesunken sein. [...]
Der Rechtsstaat konnte sich aus dem Grenzbereich zwischen Leben und Tod leichtfüßig zurückziehen, weil es in Holland - eine qualifizierte Minderheit der Ärzte ausgenommen - nur wenig Widerstand gegen die Euthanasie gibt. Vor allem junge Leute leben in der Zwangsvorstellung, sie könnten in ihrer letzten Lebensphase an einen seelenlosen Apparat angeschlossen werden, der sie zu einem willenlosen Klumpen komatöser Biomasse herabwürdigt.
Die Alten wägen ab. Bei Umfragen unter Krebspatienten, die nicht mehr so weit vom Tod entfernt sind, hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin fast gar keine Befürworter gefunden. Todgeweihte, die von qualifizierten Schmerztherapeuten betreut werden, reklamieren viel seltener für sich das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Sie haben erfahren, dass es durchaus Alternativen gibt.
"Die meisten Menschen wollen in der letzten Phase ihres Lebens keinen schnellen Tod", sagt Fuat Oduncu, "sie wollen nicht leiden, aber sie wollen auch nicht sterben." Es gebe nur wenige Krebsfälle, bei denen man die Schmerzen nicht mit Medikamenten auf ein erträgliches Maß reduzieren könne. Doch nur jeder zehnte Krebspatient bekommt die Dosis, die er braucht. [...]
Der allgemeine Trend geht aber zum "sozialverträglichen Frühableben", wie es Karsten Vilmar, der ehemalige Präsident der Bundesärztekammer, ironisch genannt hat. Der holländische Generationenvertrag ist ebenso zerrüttet wie der deutsche. Im letzten Lebensjahr fallen auch in Holland etwa 30 Prozent der Kosten an, die ein Mensch in seinem Leben für die Gesundheit aufwenden muss. Die bröckelnden Sozialsysteme wären leicht zu sanieren, wenn man die Euthanasiebestimmungen den Bedürfnissen der Solidargemeinschaft anpassen würde. Und das ist mehr als eine abstrakte Idee.
Weil die großen Kirchen am lautesten Front gegen die Euthanasie machen, hält sich das Vorurteil, der Widerstand sei hauptsächlich eine Ranküne von reaktionären Pfaffen. Tatsächlich haben seinerzeit außer Christdemokraten und Klerikalen in der Zweiten Kammer des Parlaments auch die Sozialisten gegen die Freigabe der aktiven Sterbehilfe gestimmt. Nicht, weil sie sie für nicht gottgefällig halten, sondem weil sie fürchten, dass der schöne Tod, wie Euthanasie in der Übersetzung heißt, zur bösen Pflicht werden könnte.
Die meisten Euthanasiegegner sind nicht prinzipiell gegen die Sterbehilfe, sie wollen aber nicht, dass die Lebenserwartung der Menschen künftig von den Versicherungsmathematikern bestimmt wird.
Die besprochenen Beispiele zeigen eindrücklich,