Problem des Soldateneids unter Bedingungen der deutschen Teilung

Aus einem Gutachten von Prof. Elert 1958

... daß eine künftige deutsche Streitmacht im Kampf um eine Weltanschauung an einer Bürgerkriegsfront anzutreten hat ..., daß die so oder so gemeinte Front jedesmal quer durch das deutsche Volk hindurchgeht und daß die geplante Streitmacht den Auftrag erhalten wird, an dieser Front die heutigen Vernichtungswaffen einzusetzen.
3. Im Fall der Bejahung: wie ist diese Pflicht bei der Auflösung der staatlichen Selbständigkeit in ein zwar noch nicht existierendes, aber geplantes Staatswesen "Europa" zu erfüllen?
4. Welche Pflicht hat die künftige Streitmacht gegenüber einem Verhalten der Staatsregierung, das die Tatbestandsmerkmale des Landesverrats aufweist?
5. Wodurch wird eine künftige deutsche Streitacht bei Unterstellung unter fremden Oberbefehl dagegen geschützt, daß ihr Eid nicht ebenso mißbraucht wird wie bei den unglücklichen Regimentern, die gewissenlose Fürsten an fremde Kolonialmacht verkauften?
6. Welche ist die Weltanschauung, die nach der Ankündigung des Sicherheitsbeauftragten der Bundesrepublik den Einsatz der neuen Streitmacht rechtfertigt?
7. Soll die neue Streitmacht zum Bürgerkrieg verpflichtet sein? Solange diese Fragen - es wären noch andere zu stellen - nicht eindeutig beantwortet werden, sind Gewissenskonflikte mit Sicherheit vorauszusehen. Bis dahin handelt jeder, der den Soldateneid trotzdem leistet, zum mindesten fahrlässig, der Eidnehmer aber verbrecherisch. Bis dahin darf es auch keine deutsche Wehrmacht geben.
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© Pfarramt Ahrenshagen, 15.01.2003

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