Problem des Soldateneids unter Bedingungen der deutschen Teilung
Aus einem Gutachten von Prof. Elert 1958
Vorbemerkung:
Auf Äußerungen des Sicherheitsbeauftragten Blank der Bundesregierung reagierte Prof. Elert. In seinem Gutachten heißt es:
... daß eine künftige deutsche Streitmacht im Kampf um eine Weltanschauung an einer Bürgerkriegsfront anzutreten hat ..., daß die so oder so gemeinte Front jedesmal quer durch das deutsche Volk hindurchgeht und daß die geplante Streitmacht den Auftrag erhalten wird, an dieser Front die heutigen Vernichtungswaffen einzusetzen.

ir fragen hier nur nach den Folgen, die sich aus den neuen Soldatenpflichten für den künftigen Soldateneid ergeben. Man kann sie dahin zusammenfassen, daß sich der Konflikt, in den der Eid auf Hitler zwangsläufig verstrickte, in fürchterlichster Form wiederholen müßte. Denn Bürgerkrieg bedeutet gegenseitige Vernichtung von Menschen, die durch gemeinsame Muttersprache, durch leibliche Verwandtschaft, durch tausend seelische Fäden verknüpft sind. Deutschen Soldaten, die den neuen Eid leisten, kann befohlen werden, einer deutschen Stadt das gleiche anzutun, was andere der Stadt Dresden angetan haben, und es wird ihnen befohlen werden, wenn es gefährlicher ist als damals. Wer dabei nicht in Konflikt des Gewissens gerät, hat überhaupt keins. Hier hätte dann jede Ethik ebenso ein Ende wie bei den Geheimbefehlen Hitlers. Vor einer endgültigen Stellungnahme zu einem künftigen deutschen Soldateneid verlangen deshalb die folgenden Fragen eine eindeutige Beantwortung:
1. Wird der künftigen deutschen Streitmacht noch als oberste Pflicht auferlegt werden, das eigene Volk und Vaterland zu schützen? Ja oder nein!
2. Im Fall der Verneinung: wer oder was dispensiert den deutschen Soldaten von dieser Pflicht?
3. Im Fall der Bejahung: wie ist diese Pflicht bei der Auflösung der staatlichen Selbständigkeit in ein zwar noch nicht existierendes, aber geplantes Staatswesen "Europa" zu erfüllen?
4. Welche Pflicht hat die künftige Streitmacht gegenüber einem Verhalten der Staatsregierung, das die Tatbestandsmerkmale des Landesverrats aufweist?
5. Wodurch wird eine künftige deutsche Streitacht bei Unterstellung unter fremden Oberbefehl dagegen geschützt, daß ihr Eid nicht ebenso mißbraucht wird wie bei den unglücklichen Regimentern, die gewissenlose Fürsten an fremde Kolonialmacht verkauften?
6. Welche ist die Weltanschauung, die nach der Ankündigung des Sicherheitsbeauftragten der Bundesrepublik den Einsatz der neuen Streitmacht rechtfertigt?
7. Soll die neue Streitmacht zum Bürgerkrieg verpflichtet sein? Solange diese Fragen - es wären noch andere zu stellen - nicht eindeutig beantwortet werden, sind Gewissenskonflikte mit Sicherheit vorauszusehen. Bis dahin handelt jeder, der den Soldateneid trotzdem leistet, zum mindesten fahrlässig, der Eidnehmer aber verbrecherisch. Bis dahin darf es auch keine deutsche Wehrmacht geben.
© Pfarramt Ahrenshagen, 15.01.2003


