Zur Wehrfrage im Verantwortungsbereich der DDR
Martin Fischer 1959
Vorbemerkung:
m Frühjahr 1952 meinten kirchliche Kreise Anzeichen dafür sehen zu können, daß es zu einer Nötigung weiter Kreise deutscher Jugend in den Wehrdienst für die DDR kommen würde. Damals schien der christlichen Jugend in Ost und West eine Wehrpflicht gewissensmäßig untragbar angesichts des verschuldeten Zusammenbruchs und der Zerteilung des Vaterlandes. Wie konnte man Deutsche gegeneinander rüsten und so gerüstet verteidigen. Das Gutachten von Professor D. Werner Elert (Lutherischer Dogmatiker in Erlangen), entsprach dem Gewissensurteil vieler junger Christen.
he es zur Wehrpflicht in der Bundesrepublik kam, haben sich in der eben beschriebenen Situation evangelische Pfarrer, die wehrfähige Jugendliche der DDR zu betreuen hatten, in Berlin auf die folgenden Sätze zur Gewissensbefragung geeinigt. Es ist nicht unwichtig zu wissen, daß die Sätze Martin Niemöllers Billigung fanden. Damals ist mit großer Unruhe in den Evangelischen Studentengemeinden gebetet worden, daß es zu der Probe auf Glauben und Gewissen durch die staatliche Wehrverpflichtung im Osten nicht kommen möge. Es kam in steigendem Maße zu einer Nötigung, in militärische Ausbildung einzutreten, es kam aber nicht zur allgemeinen Wehrpflicht.
ls dieselbe Frage unter den veränderten Umständen des Westens im wesdiveutschen Verantwortungsbereich der Christen gestellt war, zeigte sich die Kirche nicht mehr einig, und es kam zu den bekannten Differenzen, die in den Beiträgen 12 und 13 verhandelt werden. Eine einheitliche eindeutige Antwort, wie wir sie - von der Situation der DDR gefordert - versucht hatten, war nicht mehr erreichbar. Uns hat diese Entwicklung erschreckt, weil wir gesamdiveutsch dachten und die Rückwirkung für die Jugend der DDR bedachten. Es kam zur Wiederaufrüstung in der Bundesrepublik. Die Fragen des Gewissens blieben unbehebbar, obwohl viel versucht wurde, sie in einer deutschen Zweistaatlichkeit zum Einschlafen zu bringen.
enn auf dem Kirchentag in München Kirchenführern die Gelegenheit gegeben wurde, zu deutsdien Soldaten in der Bundesrepublik zu reden, dann mußten die anderen Deutschen im militärischen Dienst hinter dem Eisernen Vorhang gleichzeitig vor Augen stehen, und es wäre priesterliche Aufgabe gewesen, vor wesdiveutschen Soldaten auch der anderen Deutschen zu gedenken, der Glieder desselben Volkes, derselben Kirche, auf denselben Glauben getauft. So wären deutsche Menschen aneinander festgehalten worden. Es wäre ein Nachhall auf Deutschland hörbar geworden. Die Evangelische Kirche in Deutschland wäre in ihrer Einheit und um alle ihre Glieder bemüht erfunden worden. Wie "weidet" ein Bischof, der Menschen in West und Ost anvertraut bekommen hat, diese Menschen in ihrer je besonderen Situation mit dem Wort Gottes? Wie nimmt er seine Hirtenpflicht wahr? Oder hat die Kirche zwei Sprachen zu sprechen? Und welche Erkenntnisse und Urteile liegen den beiden Sprachen zugrunde? Gedenkt sie gleichmäßig der Menschen in beiden Räumen? Oder meint man, daß ein Christ aus Gewissensgründen Wehrdienst im Westen bejahen, im Osten aber nicht leisten dürfte? Dann hätte es eine Beratung der Gewissen in diesem Sinne geben müssen. Sie ist nicht erfolgt. Wie sähe eine Wehrmachtsseelsorge, die man doch ausdrücklich für beide Bereiche wünscht, aus, wenn sie sich diesen Fragen nicht entzöge?
oldatenausbildung gibt es vor und hinter dem Eisernen Vorhang. Warnungen und Beschwörungen waren ohne Erfolg. Es hat keinen Sinn, die gefallenen Entscheidungen nicht zur Kenntnis zu nehmen. Die damals ausgesprochenen Fragen des Gewissens bleiben aber gültig und gewinnen in der Praxis ihre neue, oft genug bedrohliche, Gewalt. Finden wir uns mit der Zweistaatlichkeit ab, mit dem entsprechenden Opfer? Tragen die Verantwortung nur die Regierungen oder hat das Wort "Demokratie" noch einen Sinn, und welchen?
urch die Paraphierung des Generalvertrages droht sich Deutschland in zwei Heerlager unter russischer und amerikanischer Führung zu verwandeln. Die Wehrfrage tritt damit an alle Deutschen heran. Im folgenden erwägen wir die Frage für den Verantwortungsbereich der Christen in der DDR.

ir suchen zuerst die Vermahnungen, ohne die uns eine klare Antwort der Gewissen auf die gestellte Frage unmöglich erscheint.
1. Es muß klar sein, daß die Frage nicht auf Grund von Propaganda entschieden werden darf.
2. Die Freiheit für die Entscheidung des Gewissens muß gewonnen und erhalten bleiben. Wo diese Freiheit nicht gewährt wird, ist die Angelegenheit nicht gerecht. In diesem Falle kann den Christen nicht geraten werden, sich für eine ungerechte Sache einspinnen zu lassen.
3. Eine Flucht aus der politischen Verantwortung ist nicht etwa christlich, sondern ist Schuld.
4. Flucht in einen grundsätzlichen Pazifismus ist keine Lösung. Die Kriegsgefahr muß immer neu überwunden werden durch echtes politisches Bemühen.
5. Es geht um eine klare und verantwortliche Erkenntnis und um das Wagnis, für diese Erkenntnis zu stehen. Keine Kirche kann diese notwendige politische Entscheidung abnehmen oder durch eine allgemeine Weisung ersetzen.
6. Die Kirche hat zu wissen und zu sagen, daß jedes wirkliche Gewissensurteil von ihr respektiert wird und daß jeder ein Glied der Gemeinde bleibt, der über seinem Urteil das Wort Gottes zu hören und sich dem Gericht Gottes zu stellen bestrebt ist. Die Kirche kann die etwaige Ächtung politischer Entscheidungen für ihre eigene Gemeinschaft nicht übernehmen. Wer zur Gemeinde gehört, bemißt sich am Glauben, nicht am politischen Lebensversuch.
7. Von der Kirche wird erwartet, daß sie sich priesterlich der Gewissensfragen ihrer Glieder annimmt. Keine Deklamation theologischer Richtigkeiten ersetzt das gute hilfreiche Wort derer, die mitangefochten und mitratlos gemacht sind und deshalb nach Gottes Geist und Wort schreien.
8. Gottes Wort macht uns zum gehorsamen Gebrauch unseres Verstandes frei, den wir in unseren politischen Entscheidungen bewähren sollen. Was einer auf diese Weise erkannt hat, das soll er tun; dazu soll er stehen und seine Zukunft Gott befehlen.
9. Der Satz, daß die Wehrfrage, solange freiwillige Meldung möglich ist, der Entscheidung des Gewissens unterliege, daß sie aber, sobald die Obrigkeit entschieden habe, nur von der Obrigkeit zu verantworten sei, hat keinen biblischen Grund. Es besteht vielmehr die Frage, ob der Anlaß des Konfliktes eine gerechte Sache ist, und ob in der bestimmten Lage Waffen helfen können. Es trifft nicht zu, daß in jedem Fall auch für eine gerechte Sache Waffen ergriffen werden dürfen, und es ist zu prüfen, wie die Maßstäbe für die Beurteilung der Gerechtigkeit einer Sache zu finden sind.

ie kann festgestellt werden, ob man an einer gerechten Sache steht? Welche Fragen sind heute zu stellen für das Problem eines gerechten oder ungerechten Krieges?
1. Hast Du zu Krieg und Kriegsvorbereitungen heute ein gutes Gewissen? Darfst Du es haben?
2. Bleibt Deine Sache gerecht, wenn Du ihr mit Waffen dienst? Kannst Du auf diese Weise irregeleitete Menschen gewinnen? Wem dient Dein Krieg?
3. Bist Du ein Kämpfer für die Weltrevolution?
4. Bist Du ein Kämpfer für das materialistische Weltbild und seine Ideologie?
5. Bist Du ein Kämpfer für den Ostblock gegen die wesdiveutsche Regierung und den Volksteil, den sie regiert?
6. Bist Du entschlossen, die Errungenschaften der letzten sieben Jahre im Sinne einer Sowjetisierung der DDR zu verteidigen?
7. Stimmst Du der in Presse und Rundfunk gegebenen Interpretation des gebotenen Kampfes zu?
8. Wie gedenkst Du, dem Frieden zu dienen? Was tust Du gegen Haßpropaganda?
9. Stammt Deine Entscheidung aus Furcht oder aus Gewissen und Glauben?
10. Ist die theologische Begründung, die Du Deinem Handeln gibst, ehrlich oder ist sie Verkleidung Deiner Furcht, Deiner Selbstrechtfertigung, Deiner Unentschiedenheit?
11. Bist Du bereit, bei Deiner Entscheidung zu bleiben, auch wenn Du einsam bist und dafür bezahlen mußt?
12. Bist Du bereit, im Vertrauen auf die Vergebung Gottes Deine Entscheidung offenzuhalten für bessere Belehrung?
13. Bist Du Dir klar, daß das Vertrauen auf die Vergebung Gottes den Unterschied zwischen Recht und Unrecht nicht aufhebt, sondern erst richtig einprägt?
14. Läßt Du Deine politische Entscheidung im Wissen um Deine Irrtumsfähigkeit einen gewissenhaften Versuch bleiben oder gedenkst Du, die Träger abweichender Entscheidungen zu verurteilen oder gar zu beseitigen, wie wenn bei Dir Gottes Gericht und Wahrheit stünde?
15. Bist Du bereit, den, der ein anderes politisches Urteil hat, in der Kirche Christi zu achten und zu ehren?
16. Weißt Du, daß Du für die Entehrung der Geschmähten und für das Blut der Erschlagenen von Gott zur Rechenschaft gezogen wirst?
17. Ist es tragbar, statt abgelehnten Wehrdienstes auf angebotenen Spitzeldienst einzugehen? Ein einfältiges Nein mit gutem Gewissen ist stärker als alle Ausflüchte!
18. Fürchtest Du das Gericht Gottes, wo Du weißt, das Gute zu tun, und tust es nicht, wo Du weißt zu mahnen, und mahnst nicht? Weißt Du, daß Gott das Blut der Ungemahnten von Deiner Hand fordern wird (Hes. Kap. 3)?
19. Betest Du? Schreist Du über unsere Lage zu Gott?
20.Weißt Du, daß Gott Dir Freiheit von der Furcht vor Menschen und ihren Gesetzen zu schenken bereit ist? Ihr seid teuer erkauft, werdet nicht der Menschen Knechte (1. Kor. 7, 23).
21. Wer fällt, fällt in Gottes Hand. Die Flucht zu dem Gott, der Sünder rechtfertigt, ist die einzige feste Position!

eid Täter des Wortes und nicht Hörer allein, wodurch Ihr Euch selber betrügt! (Jak. 1, 22).

edenkt der Gebundenen als die Mitgebundenen und derer, die Trübsal leiden, als die Ihr auch noch im Leibe lebet (Hebr. 13, 3)!

lle Züchtigung aber, wenn sie da ist, dünkt uns nicht Freude, sondern Traurigkeit zu sein, aber danach wird sie geben eine friedsame Frucht der Gerechtigkeit denen, die dadurch geübt sind (Hebr. 12, 11).

aran erkennen wir, daß wir aus der Wahrheit sind, und können unser Herz vor ihm damit stillen, daß, so uns unser Herz verdammt, Gott größer ist denn unser Herz und erkennt alle Dinge. Ihr Lieben, so uns unser Herz nicht verdammt, so haben wir eine Freudigkeit zu Gott, und was wir bitten, werden wir von ihm nehmen; denn wir halten seine Gebote und tun, was vor ihm gefällig ist. Und das ist sein Gebot, daß wir glauben an den Namen seines Sohnes Jesu Christi und lieben uns untereinander, wie er uns ein Gebot gegeben hat. Und wer seine Gebote hält, der bleibt in ihm, und er in ihm. Und daran erkennen wir, daß er in uns bleibt, an dem Geist, den er uns gegeben hat (1. Joh. 3, 19-24).
© Pfarramt Ahrenshagen, 15.01.2003

