Zur Wehrfrage im Verantwortungsbereich der DDR

Martin Fischer 1959


Wenn auf dem Kirchentag in München Kirchenführern die Gelegenheit gegeben wurde, zu deutsdien Soldaten in der Bundesrepublik zu reden, dann mußten die anderen Deutschen im militärischen Dienst hinter dem Eisernen Vorhang gleichzeitig vor Augen stehen, und es wäre priesterliche Aufgabe gewesen, vor wesdiveutschen Soldaten auch der anderen Deutschen zu gedenken, der Glieder desselben Volkes, derselben Kirche, auf denselben Glauben getauft. So wären deutsche Menschen aneinander festgehalten worden. Es wäre ein Nachhall auf Deutschland hörbar geworden. Die Evangelische Kirche in Deutschland wäre in ihrer Einheit und um alle ihre Glieder bemüht erfunden worden. Wie "weidet" ein Bischof, der Menschen in West und Ost anvertraut bekommen hat, diese Menschen in ihrer je besonderen Situation mit dem Wort Gottes? Wie nimmt er seine Hirtenpflicht wahr? Oder hat die Kirche zwei Sprachen zu sprechen? Und welche Erkenntnisse und Urteile liegen den beiden Sprachen zugrunde? Gedenkt sie gleichmäßig der Menschen in beiden Räumen? Oder meint man, daß ein Christ aus Gewissensgründen Wehrdienst im Westen bejahen, im Osten aber nicht leisten dürfte? Dann hätte es eine Beratung der Gewissen in diesem Sinne geben müssen. Sie ist nicht erfolgt. Wie sähe eine Wehrmachtsseelsorge, die man doch ausdrücklich für beide Bereiche wünscht, aus, wenn sie sich diesen Fragen nicht entzöge?
Soldatenausbildung gibt es vor und hinter dem Eisernen Vorhang. Warnungen und Beschwörungen waren ohne Erfolg. Es hat keinen Sinn, die gefallenen Entscheidungen nicht zur Kenntnis zu nehmen. Die damals ausgesprochenen Fragen des Gewissens bleiben aber gültig und gewinnen in der Praxis ihre neue, oft genug bedrohliche, Gewalt. Finden wir uns mit der Zweistaatlichkeit ab, mit dem entsprechenden Opfer? Tragen die Verantwortung nur die Regierungen oder hat das Wort "Demokratie" noch einen Sinn, und welchen?
6. Die Kirche hat zu wissen und zu sagen, daß jedes wirkliche Gewissensurteil von ihr respektiert wird und daß jeder ein Glied der Gemeinde bleibt, der über seinem Urteil das Wort Gottes zu hören und sich dem Gericht Gottes zu stellen bestrebt ist. Die Kirche kann die etwaige Ächtung politischer Entscheidungen für ihre eigene Gemeinschaft nicht übernehmen. Wer zur Gemeinde gehört, bemißt sich am Glauben, nicht am politischen Lebensversuch.
7. Von der Kirche wird erwartet, daß sie sich priesterlich der Gewissensfragen ihrer Glieder annimmt. Keine Deklamation theologischer Richtigkeiten ersetzt das gute hilfreiche Wort derer, die mitangefochten und mitratlos gemacht sind und deshalb nach Gottes Geist und Wort schreien.
8. Gottes Wort macht uns zum gehorsamen Gebrauch unseres Verstandes frei, den wir in unseren politischen Entscheidungen bewähren sollen. Was einer auf diese Weise erkannt hat, das soll er tun; dazu soll er stehen und seine Zukunft Gott befehlen.
9. Der Satz, daß die Wehrfrage, solange freiwillige Meldung möglich ist, der Entscheidung des Gewissens unterliege, daß sie aber, sobald die Obrigkeit entschieden habe, nur von der Obrigkeit zu verantworten sei, hat keinen biblischen Grund. Es besteht vielmehr die Frage, ob der Anlaß des Konfliktes eine gerechte Sache ist, und ob in der bestimmten Lage Waffen helfen können. Es trifft nicht zu, daß in jedem Fall auch für eine gerechte Sache Waffen ergriffen werden dürfen, und es ist zu prüfen, wie die Maßstäbe für die Beurteilung der Gerechtigkeit einer Sache zu finden sind.
12. Bist Du bereit, im Vertrauen auf die Vergebung Gottes Deine Entscheidung offenzuhalten für bessere Belehrung?
13. Bist Du Dir klar, daß das Vertrauen auf die Vergebung Gottes den Unterschied zwischen Recht und Unrecht nicht aufhebt, sondern erst richtig einprägt?
14. Läßt Du Deine politische Entscheidung im Wissen um Deine Irrtumsfähigkeit einen gewissenhaften Versuch bleiben oder gedenkst Du, die Träger abweichender Entscheidungen zu verurteilen oder gar zu beseitigen, wie wenn bei Dir Gottes Gericht und Wahrheit stünde?
15. Bist Du bereit, den, der ein anderes politisches Urteil hat, in der Kirche Christi zu achten und zu ehren?
16. Weißt Du, daß Du für die Entehrung der Geschmähten und für das Blut der Erschlagenen von Gott zur Rechenschaft gezogen wirst?
17. Ist es tragbar, statt abgelehnten Wehrdienstes auf angebotenen Spitzeldienst einzugehen? Ein einfältiges Nein mit gutem Gewissen ist stärker als alle Ausflüchte!
18. Fürchtest Du das Gericht Gottes, wo Du weißt, das Gute zu tun, und tust es nicht, wo Du weißt zu mahnen, und mahnst nicht? Weißt Du, daß Gott das Blut der Ungemahnten von Deiner Hand fordern wird (Hes. Kap. 3)?
19. Betest Du? Schreist Du über unsere Lage zu Gott?
20.Weißt Du, daß Gott Dir Freiheit von der Furcht vor Menschen und ihren Gesetzen zu schenken bereit ist? Ihr seid teuer erkauft, werdet nicht der Menschen Knechte (1. Kor. 7, 23).
21. Wer fällt, fällt in Gottes Hand. Die Flucht zu dem Gott, der Sünder rechtfertigt, ist die einzige feste Position!
Daran erkennen wir, daß wir aus der Wahrheit sind, und können unser Herz vor ihm damit stillen, daß, so uns unser Herz verdammt, Gott größer ist denn unser Herz und erkennt alle Dinge. Ihr Lieben, so uns unser Herz nicht verdammt, so haben wir eine Freudigkeit zu Gott, und was wir bitten, werden wir von ihm nehmen; denn wir halten seine Gebote und tun, was vor ihm gefällig ist. Und das ist sein Gebot, daß wir glauben an den Namen seines Sohnes Jesu Christi und lieben uns untereinander, wie er uns ein Gebot gegeben hat. Und wer seine Gebote hält, der bleibt in ihm, und er in ihm. Und daran erkennen wir, daß er in uns bleibt, an dem Geist, den er uns gegeben hat (1. Joh. 3, 19-24).
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© Pfarramt Ahrenshagen, 15.01.2003

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